Unsere Besuche in Simbabwe


Spendenabsetzbarkeit

Seit 01.09.2025 wurde PFAU die Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs. 4 EstG 1988 zuerkannt. Die Patenschaften, sowie Spenden an PFAU sind somit steuerlich absetzbar. Unsere Registrierungsnummer auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums lautet SO32189.

 

Seit dem Jahr 2017 können Privatpersonen ihre Spenden nicht mehr selbst steuerlich geltend machen. Die Einmeldung beim Finanzamt muss durch die Organisation, die die Spende erhalten hat, erfolgen. Alle von Ihnen geleisteten Spenden werden von PFAU an das Finanzministerium gemeldet.

 

Bitte deshalb bei einer Spende den Namen und das Geburtsdatum gleich angeben.

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Wir stellen uns vor


Tätigkeitsbericht

Was hat PFAU in den letzten 7 Jahren eigentlich so gemacht? Kurz gesagt: Ganz schön viel! Wenn ihr es genau wissen möchtet, schnuppert doch einfach mal in unseren Tätigkeitsbericht hinein.

Hier der Tätigkeitsbericht 2011 - 2015:


Nahrungsmittelprogramm